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Prof. Dr. Kurt Singer - Leitgedanken

Schüler vor verletzendem Lehrerverhalten schützen

- Nicht totschweigen, wenn Schulkinder unpädagogisch behandelt werden -
- Einspruch gegen das Tabu des Macht-Missbrauchs einzelner Lehrer -
- Demokratie wagen: Mit Zivilcourage zu den Jugendlichen stehen

1. Gewalt in der Schule geht nicht nur von Jugendlichen aus –
Der Macht-Missbrauch der Einzelfälle von Lehrern kann Schüler seelisch verletzen

Heute wird viel von Gewalt in der Schule gesprochen. Dabei denken die meisten Menschen nur an Aggressivität, die von gewalttätigen Schülern ausgeht. Das überrascht; denn Jugendliche sagen, sie seien öfter gewalttätigem Lehrerverhalten ausgesetzt als gewaltbereiten Mitschülern. Die Jugendlichen fühlen sich von seelisch verletzenden Lehrerinnen und Lehrern mehr bedroht, als von verletzenden Mitschülern. Auch Erwachsene erzählen weniger über aggressive Klassenkameraden als über aggressive Lehrer, unter denen sie litten. Nicht wenige erinnern noch nach Jahren mit Unbehagen, Angst oder Wut, wie sie unter schulischen Demütigungen litten. Manche berichten, wie traumatisierende Verletzungen sie dauerhaft beeinträchtigten. Eltern, Lehrer, Schüler, Schulbehörden, Politiker: alle kennen den Macht-Missbrauch der Einzelfälle. Aber die meisten von ihnen hüllen seelisch verletzendes Lehrer-Handeln in Schweigen. Dadurch tragen sie dazu bei, dass Schule für Kinder zum Schülerschicksal werden kann.

2. Schüler klagen über Gewalt durch Lehrerworte und über Angst machenden Unterricht –
Kränkendes Lehrerverhalten darf nicht akzeptiert werden - Das Lernklima verbessern

Jugendliche klagen weniger über die Schule an sich. Sie fürchten die Macht jener Lehrer, die sie mit missglückten Arbeiten bloß stellen, verächtlich machen, auslachen, ihre Noten öffentlich bekannt geben, Kinder mit ironischen Bemerkungen beleidigen, sie ungefragt aufrufen, „drannehmen“ und sie in eine peinliche Situation versetzen, sich abfällig über die „Dummheit“ einzelner Kinder äußern. Solche Einzelfälle von Lehrern bedrohen Schüler mit schlechten Zensuren und disziplinieren sie durch Notendruck, überfallen sie mit unangekündigten Kurzprüfungen, lassen Schwache hilflos zurück, geben trotz schulgesetzlichen Verbots Strafaufgaben, beachten einzelne Kinder nicht. Sogar Begriffe aus der Foltersprache werden ausgesprochen: „Dann muss ich die Notenschraube anziehen.“ Von macht-behauptenden Lehrern fühlen sich die Schüler ungerecht behandelt, beleidigt, beschimpft, verspottet, klein gemacht. Angst im Unterricht hat sogar einen speziellen Begriff: Schulangst. Kindern Angst einzujagen, ist seelische Gewalt; sie behindert die jungen Menschen in ihrer Leistungsfähigkeit.

3. Kinder brauchen das aufrichtende Wort – Wenn sich ihnen Lehrer persönlich zuwenden und
ihnen Lernerfolg ermöglichen, wächst ihr Selbstwertgefühl

Das „gute Wort” macht den Schülern bewusst: Wir sind im Lernen vorangekommen und werden akzeptiert. Von Lehrern wahr-genommen zu werden, stärkt den Glauben an sich selbst: das Selbstbild. Das Selbstwertgefühl ist Voraussetzung der Leistungs-Tüchtigkeit. Lehrer sollten Schüler anerkennen: genau hinsehen, das Kind nicht nur als Schüler, sondern auch als ganze Person erkennen. Ermutigende Worte beflügeln und machen zuversichtlich; sie wirken oft lange nach. Bei Lehrern, die Mut machen, können Kinder gut lernen. – Eine wichtige Voraussetzung für das Lernen ist der Lernerfolg. Es ist Aufgabe von Lehrern, nicht nur ständig Leistung zu messen, sondern vor allem den Kindern zu Erfolg zu verhelfen – und zwar allen Kindern, auch den Schwachen, entsprechend ihren individuellen Möglichkeiten.

4. Bloßstellung und Beleidigung im Unterricht kann Schüler seelisch und psychosomatisch
krank machen – Wir müssen die Notsignale aufnehmen und Kindern helfen

Kinder im Unterricht zu demütigen, ist seelische Gewalt: durch abfällige Lehrerworte, erniedrigende Gesten, übelwollende Kritik, beschämende Äußerungen, lächerlich machende Bemerkungen. Dass es sich dabei um Gewalt handelt, wird auch an den Folgen deutlich: Kinder und Jugendliche leiden an Schulangst, Verhaltensstörungen, „Bauch-Angst“, Spannungs-Kopfschmerz, Appetit- und Schlafstörungen, Nägelbeißen und anderen psychosomatischen Symptomen. Viele Befunde zeigen: Kränkung durch Lehrer kann leib-haftig krank machen. Die Krankheitsanzeichen sind als psychosomatische Not-Signale aufzufassen. Eltern und Lehrer sollten sie aufnehmen und den Schülerinnen und Schülern helfen. Diese Hilfe erfahren Kinder zu wenig: Seit Jahrzehnten nehmen wir ungerührt den durch zahlreiche Untersuchungen belegten Satz hin: „Schule macht krank.“

5. Nicht nur verhaltensauffällige Schüler stören den Unterricht, auch verhaltensauffällige
Lehrer - Sie erschweren den Kindern das Lernen

Da Gewalt oft mit körperlicher Gewalt gleich gesetzt wird, ist es zutreffender, statt von Lehrergewalt von Macht-Missbrauch zu sprechen (Volker Krumm). Dieser Macht-Missbrauch durch verletzendes Lehrerverhalten stört das Lernen. Lehrerinnen und Lehrer beklagen zu Recht die Störung des Unterrichts durch schwierige Schüler, mit denen sie es nicht leicht haben. Schüler wiederum klagen, sie würden durch uneinfühlsame Lehrer im Lernen behindert, lern-verdrossen, in ihrer Leistungsfähigkeit beeinträchtigt, ihre Lernmotivation würde sich verringern, die Aufmerksamkeit gestört; sie würden entmutigt, verunsichert und geängstigt; es entstehe Antipathie nicht nur gegenüber dem Lehrer, sondern auch im Hinblick auf das Fach. Gleichgültiges und als verletzend erlebtes Lehrerverhalten bewirkt das Gegenteil von dem, was Aufgabe des Unterrichts ist: durch eine helfende Beziehung die Schüler zu motivieren und ihre Leistungsfähigkeit zu fördern.

6. Pädagogischer Takt bedeutet: Achtungsvoll miteinander umgehen – Das Lernklima der
Rücksichtnahme achtet die Würde des Schülers und des Lehrers

Taktvoll miteinander umzugehen beruht auf der Achtung vor der Würde des Menschen. Die ungleiche Situation zwischen Kindern und Erwachsenen erfordert, sich in Kinder einzudenken, Rücksicht vorzuleben und die Schüler zu Rücksicht anzuleiten. Bei Lehrern mit pädagogischem Takt können Kinder sicher sein, nie bloßgestellt, nicht unvorhergesehen aufgerufen zu werden, sondern nur, wenn sie sich melden. Schüler werden nicht ausgelacht und beschämt, Zensuren nicht vor anderen bekannt gegeben. Taktvolle Lehrerinnen bemängeln Fehler nicht öffentlich; sie korrigieren behutsam, um die Schülerarbeit nicht zu entwerten. Fehler-Freundlichkeit ist Unterrichtsprinzip: Aus Fehlern lernen, statt Kinder damit zu verurteilen. Taktvolle Lehrer vermeiden es, geistige und körperliche Schwächen von Jugendlichen aufzuzeigen, Kinder durch Ironie oder mit Schimpf- und Spottnamen zu erniedrigen.

7. Lehrer, die ihre Erziehungs-Macht missbrauchen, „sind nur Einzelfälle“: der Satz ist
zutreffend, aber kinder-feindlich – Alle sind am Unrecht des Macht-Missbrauchs beteiligt

Lehrerinnen und Lehrer brauchen Erziehungs-Macht, um unterrichten zu können. Allerdings geraten dabei macht-behauptende Persönlichkeiten oder solche mit Zügen seelischen Sadismus’, in Gefahr, ihre Macht gegenüber den abhängigen Schülern zu missbrauchen. Der verharmlosende Ausspruch: „Das sind ja nur Einzelfälle“, zeigt die Gleichgültigkeit, mit der Schüler von Erwachsenen pädagogisch unakzeptablem Lehrerverhalten ausgeliefert werden. Als gälte der grundgesetzliche Schutz der Würde des Menschen nicht allen Bürgern, auch den Kindern und jedem einzelnen Kind. Die wenigen Fälle destruktiven Lehrerverhaltens stören das Lernen vieler Kinder. Jugendliche sind im natürlichen Macht-Ungleichgewicht „Lehrer-Schüler“ unterlegen. Sie können sich nur schwer gegen eine verächtlich-machende Behandlung wehren. So lange Einzelfälle unpädagogischen Lehrerverhaltens tabuiert werden, wirken die Reden unglaubwürdig, nach denen in der Schule der Gewalt vorgebeugt werden soll. Im Gegensatz zu anderen Gesellschaftsbereichen werden sogenannte Einzelfälle unpädagogischer Lehrer in der Schule allenfalls kritisiert, dass solche „schwarzen Schafe“ vorkommen wird bedauert. Nur ganz selten wird jedoch das offensichtliche pädagogische und moralische Fehlverhalten geahndet. Deshalb brauchen Schüler eine Lobby: Eltern, pädagogisch engagierte Lehrer, kinderfreundliche Politiker.

8. Unpädagogisches Lehrerverhalten wird zum Tabu erklärt; das behindert den
pädagogischen Fortschritt – Tabus können dumm machen, wir müssen sie auflösen

Immer wieder ist zu beobachten: Wenn Lehrer gegen pädagogische Grundeinsichten verstoßen, wird das lernstörende Verhalten von der Schulleitung, dem Kollegium, der Schulbehörde gedeckt. Es soll nicht nach außen dringen, wenn Schüler durch eine für den Lehrerberuf ungeeignete Person zu Schaden kommen. Dieses Tabu wirkt wie Krankheitserreger in das Schulsystem hinein. Das schlechte Erzieherbeispiel relativiert zudem moralische Grundwerte, es erschwert die Bemühungen, mit den Schülern anständiges Benehmen einzuüben. Wenn Lehrer gegen den pädagogischen Takt verstoßen, setzen sie psychologische Grundeinsichten für das Lernen außer Kraft. Eltern und Lehrerkollegen sollten das Tabu brechen, das nicht selten sogar strafbares Verhalten in Schweigen hüllt Der niedrige Erkenntnisstand der in der Schule praktizierten Pädagogik und die didaktische Unzulänglichkeit werden auch durch das Totschweigen unpädagogischen Lehrerverhaltens mitverursacht.

9. Unterrichten ist eine „helfende Beziehung“ – Lehrer-Sein ist ein „helfender Beruf“ –
Die Lehrer-Schüler-Beziehung entscheidet mit, wie gut Kinder lernen können

Ein freundlicher Kontakt zwischen Lehrern und Schülern zählt zu den Grundlagen des Lernens. Der menschliche Bezug festigt in Kindern den Lernwillen und verhilft zu Arbeitszufriedenheit. Unterricht wird nicht nur vom Lerninhalt bestimmt, sondern durch die pädagogische Beziehung. Schüler strengen sich mehr an, wenn sie ein persönliches Interesse des Lehrers an ihnen spüren und wenn sie ihre Lehrerinnen und Lehrer als Autorität anerkennen. Der Respekt der Schüler gegenüber den Lehrenden beruht auf deren menschlichen und intellektuellen Qualitäten. Wenn Lehrer-Sein als „helfender Beruf“ aufgefasst wird, verändert sich das Berufsbild: „Den Kindern beim Lernen helfen“ ist weit mehr als „Stoff und Fähigkeiten vermitteln“.

10. Der Macht-Missbrauch einzelner Lehrer muss aufgedeckt und abgestellt werden –
Achtungsvoller Umgang mit Schülerinnen und Schülern ist ein demokratischer Wert

So lange das Tabu des unpädagogischen Lehrerverhaltens nicht aufgehoben wird, hat Humanität in der Schule wenig Chancen. Um der Gewalt und dem achtungslosen Umgang vorzubeugen, müssen Schüler, Eltern, Lehrer, Schulgesetzgeber und Politiker eine neue Ethik des Zusammenlebens entwickeln. Dazu gehört bei verletzendem und das Lernen störenden Lehrerverhalten:

  • Hinsehen: Nicht wegschauen und schweigen, wenn Macht-Missbrauch und seelische Gewalt Kinder verletzen. Die moralische Pflicht, Schwachen zu helfen, in engagiertes Handeln umsetzen und für die Kinder eintreten.

  • Zuhören: Die Schüler ernst nehmen, ihnen das Wort geben – aber auch dem schwierigen Lehrer Gehör schenken. Wer fühlen will, muss zuhören.

  • Wahrnehmen: Sich berühren lassen von dem, was Kinder an Bedrückung, Lern-Unlust, Ängsten und Nöten mitteilen; nicht beschwichtigen, sondern sich eindenken und mitfühlen. Auch den unpädagogischen Lehrer in seiner Not sehen und ihm helfen, ohne das kinder-schädigende Handeln zu entschuldigen oder zu dulden.

  • Mitleid: Wenn wir die Ängste und Nöte der Kinder empfindsam wahrnehmen, kommt Mitleid auf: die Abneigung, Mitmenschen leiden zu sehen. Daraus erwächst der humane Impuls, Kinder vor verletzendem Lehrerverhalten zu schützen.

  • Sozialer Mut: Mit Zivilcourage den moralischen Protest wagen. Den Konflikt riskieren und mit Bürgermut gewaltfrei für mehr Menschlichkeit in der Schule eintreten. Der unbarmherzige Satz: „Das sind ja nur Einzelfälle“ sollte uns als Alarmsignal aufschrecken und zum Helfen motivieren.

11. Für Schulkinder Verantwortung übernehmen –
Mit zivilcouragiertem Einspruch Schüler vor psychischem Schaden schützen

Viele nehmen es apathisch hin, wenn Schüler menschlich beschädigt werden. Eltern und Lehrerkollegen fehlt oft der soziale Mut, sich einzumischen. Statt pädagogisches Unvermögen aufzudecken, wird es geduldet, um den Konflikt zu vermeiden. Durch demokratische Einmischung sollten wir Kinder vor Lehrern schützen, die fühl-unfähig sind und denen pädagogische und didaktische Fähigkeiten fehlen. Nicht nur die Einzelfälle verhaltensauffälliger Lehrer machen sich schuldig, sondern auch die Eltern, Lehrerkollegen, Behörden und Bildungspolitiker, die kinder-verletzendem Handeln nicht Einhalt gebieten. Mit zivilem Mut für Schulkinder einzutreten, fällt den Erwachsenen besonders schwer; denn in vielen von ihnen sind die Autoritätsängste aus der eigenen Schulzeit verwurzelt. Es erfordert Mut, sich gerade an der Stelle gegen die Autorität zu wehren, an der man als Schüler Anpassung gelernt hat, statt Widerspruchsmut. Mitgefühl und Mitleid können zur Kraft werden, den moralischen Einspruch zu wagen.

12. Eltern sollten auf den Persönlichkeitsrechten der Kindern bestehen – Sich mit Kritik erkennen lassen und die Verständigung suchen

Eltern müssen pädagogisches Unrecht sowie unterrichtliche Unzulänglichkeit benennen und Verantwortung für die Kinder übernehmen. Das ermöglicht den schwierigen Lehrern, ihr Verhalten zu überdenken. Konflikte und Widersprüche sollten öffentlich gemacht und gemeinschaftliche Formen des Umgangs mit Konflikten praktiziert werden. Mit der Befürchtung „Wenn wir Lehrer kritisieren, muss es das Kind büßen”, flüchten Eltern in eine Ohnmachts-Haltung. Die Kinder büßen vielmehr, dass Mütter und Väter zu schulischem Unrecht schweigen. Eltern sollten Fürsprache für Kinder wagen: das pädagogische und psychologische Unvermögen offen benennen. Dadurch tragen sie dazu bei, Missstände zu überwinden. Weil Lehrerschicksale zu Schülerschicksalen werden, gilt es die Kinder vor ungeeigneten Lehrerpersönlichkeiten zu schützen und diese vor ihrem psychisch verletzenden Handeln zu bewahren.

13. Es gibt vielerlei Wege der Konfliktbearbeitung in der Auseinandersetzung mit
unpädagogisch handelnden Lehrern - „Runde Tische” für Eltern, Lehrer, Schüler, Helfer

Alle Beteiligten sollten Möglichkeiten wahrnehmen, lernstörendes Lehrerverhalten nicht wegschauend, resigniert oder bagatellisierend hinzunehmen. Ziel ist es, aus dem Gegeneinander ein Miteinander zu machen, eine gemeinsame Lösung zu finden. Eltern hilft es, sich aller möglichen Aktionen bewusst zu werden, um nicht im Gefühl der Ohnmacht sich selbst und die Kinder aufzugeben.

  • Genau hinsehen, statt wegzuschauen. Eltern, Lehrerkollegen und Schüler sollten den Ist-Zustand der unpädagogischen Situation möglichst scharf wahrnehmen.

  • Das Kind frei erzählen lassen, was es in der Schule bedrückt. Sich dafür interessieren, wie es das ängstigende oder überfordernde oder kränkende Unterrichtsklima erlebt. Den Kindern zuhören, sie ernst nehmen, wenn sie über für sie bedrückende Vorkommnisse im Unterricht berichten.

  • Mit dem Kind überlegen, ob es selbst etwas tun kann, um die ängstigende Situation zu verbessern: ob es sich traut, zum Lehrer hinzugehen und ihm zu sagen, wie beleidigend seine Bemerkung war. Und ihn zu bitten, es nicht mehr auszulachen. Zu diesem Schritt sollten wir Kinder ermutigen. Für manche kann er allerdings überfordernd sein. In jedem Fall brauchen die Kinder das mutige Vorbild von Eltern oder pädagogisch Anteil nehmenden Lehrerkollegen.

  • Das Elterngespräche mit dem schwierigen Lehrer riskieren: Sich als Eltern begreiflich machen, die Not des Kindes und die eigene Not erkennen lassen. Den Lehrer nicht vorschnell schuldig sprechen, sondern die Lehrersicht anhören, aber gleichzeitig auf den Persönlichkeitsrechten des Schülers bestehen. Das Erleben des Kindes mitteilen, berichten, wie sich das Verhalten des Lehrers zu Hause und im Unterricht auswirkt.

  • Das Kind in der Schulsprechstunde dabei sein lassen, um „an einem Tisch“ größere Offenheit und Gemeinsamkeit zu schaffen. Alle Beteiligten haben Gelegenheit, ihre Sicht darzustellen.

  • Gespräche der betroffenen Eltern mit anderen Schülereltern: über deren Erfahrungen und Beobachtungen; sich solidarisieren, um gemeinsam für die Kinder einzutreten. Der erste Schritt sollte jedoch immer die unmittelbare Auseinandersetzung mit dem betreffenden Lehrer sein.

  • Beobachtungen, eigene Erfahrungen der Eltern oder Kollegen, Mitteilung der Schülerinnen und Schüler schriftlich festhalten, so dass eine Dokumentation der Vorkommnisse entsteht, die glaubhaft bestätigt werden kann. Es ist fair, diese Dokumentation dem die Klagen betreffenden Lehrer zur Stellungnahme zu übergeben.

  • Den schwierigen Lehrer über alle nächsten Schritte informieren – zum Beispiel über geplante Gespräche mit Schulleitung, Schulbehörde, darüber dass der Konflikt, wenn keine Lösung in Sicht ist, schul-öffentlich weiter geführt wird.

  • Gespräche der Eltern mit der Klassenlehrerin, dem Vertrauenslehrer (Verbindungslehrer) und mit aufgeschlossenen Lehrern des Kollegiums. Die verletzenden Situationen aufzeigen und um Mithilfe bitten, den Konflikt zu regeln.

  • Gespräch der Eltern mit der Schulleitung auf der Grundlage genauer Informationen über demütigendes, taktloses, überforderndes oder unterdrückendes Lehrerverhalten, zu dem eine Dokumentation erarbeitet wurde.

  • Briefe als hilfreiche Gesprächsgrundlage an die Beteiligten schreiben; sie erleichtern die Argumentation, sie sollen den Wunsch und die Bereitschaft ausdrücken, den Konflikt gemeinsam zu lösen.

  • Gespräche von Lehrerkollegen mit dem unpädagogisch handelnden Kollegen: einzeln oder in kleiner Gruppe pädagogisches Handeln aufzeigen, den Konflikt klären und Hilfsangebote machen, kollegiale Beratung oder Konfliktbearbeitung mit Hilfe eines Dritten: Mediation.

  • Gespräche mit Schulpsychologin und Beratungslehrer oder Schulsozialarbeiter: Wie kann den Kindern geholfen werden, wie können sich Psychologe und Beratungslehrer engagieren? Welche Stellen können noch um Hilfe gebeten werden?

  • Offenes Gespräch in der Lehrerkonferenz und im Schulforum; ein Bündnis für Veränderungen anstreben; gemeinsame kollegiale Lösungen suchen. Den Lehrer durch die Konfrontation anregen, sich selbst in seinem unpädagogischen Handeln deutlicher wahrzunehmen und sein Verhalten zu ändern.

  • Gespräche mit Schülern aus der betroffenen Klasse, konfliktbearbeitende Gespräche der Schüler mit dem schwierigen Lehrer, zusammen mit einem vermittelnden Vertrauenslehrer oder einem Lehrer, der die Zustimmung der Schüler wie des Lehrers hat. Vorschläge erarbeiten und aufmerksam verfolgen, wie sie verwirklicht werden.

  • Klassen- und Schulsprecher in die Konfliktbearbeitung einbeziehen. Die Schülersprecher bitten, aktiv zu werden, sich im Rahmen der Schülermitverwaltung verantwortlich für die Mitschüler einzusetzen. Sich durch die Schulsprecher über die Recht der Schüler informieren lassen, diese Rechte wahrnehmen.

  • Diskussion im Elternbeirat. Gespräche von Elternvertretern mit dem beklagten Lehrer, dem Klassenlehrer und der Schulleitung. Gespräche mit Schülern der Klasse, in der sich ein Konflikt abspielt.

  • Eine Elternversammlung einberufen, diese gründlich vorbereiten. Von vornherein eine Versammlungsleiterin suchen und wählen. Sie leitet das Gespräch und sorgt dafür, dass alle Seiten zu Wort kommen. Erste konkrete Schritte der Konfliktbearbeitung vereinbaren.

  • Sich pädagogisch sachverständig machen, um argumentieren zu können: entsprechende Literatur studieren, Erziehungswissenschaftler oder andere schulkompetente Personen um Beratung bitten.

  • Die Schulordnung und Schulgesetze auf den aktuellen Konfliktfall hin studieren und anwenden, aber auch das Grundgesetz, die „Rechte des Kindes“ der Vereinten Nationen, das bürgerliche Gesetzbuch, die Hausordnung der Schule, die Verfassung, den Lehrplan zur politisch-pädagogischen Argumentation.

  • Gegebenenfalls vom Kinderarzt die schulbedingte psychosomatische Erkrankung bescheinigen lassen, im Fall einer Therapie die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin in die Konfliktlösung einbeziehen.

  • Antrag auf Umschulung des durch den Lehrer gekränkten Kindes zu einer anderen Lehrerin stellen, um dem Kind einen Neuanfang zu ermöglichen; pädagogisch-psychologische Begründung des Antrags auf Schulwechsel: das schwer gestörte pädagogische Verhältnis.

  • Vorsprache bei der Schulbehörde. Die sorgfältig erarbeitete Dokumentation über Vorfälle, die gegen die Würde des Kindes verstoßen, vorlegen.

  • Wenn sich innerhalb der Schule nichts bewegen lässt: Öffentlichkeit herstellen mit Hilfe von Presse und anderen Medien, Kinderschutzbund, evangelische und katholische Jugendhilfe, Kreisjugendring, Politikern, Bürgerinitiativen. Alle Personen und Institutionen alarmieren, die sich für die demokratischen Rechte der Schüler und Eltern einsetzen.

  • Dienstaufsichtsbeschwerde, gestützt durch Unterrichtsgesetz, Schulordnung, Beamtenrecht, Grundgesetz, Verfassung und Kinderkonvention der Vereinten Nationen.

  • Vom Petitionsrecht Gebrauch machen, sich schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen, die Volksvertreter und den Landtag wenden. Den Abgeordneten des Wahlkreises aufsuchen.

  • An die Kultusministerin persönlich einen möglichst knappen Brief schreiben, sie konkret auf die gegen die Gesetze verstoßenden, die Schüler verletzenden Vorfälle hinweisen; sie um Hilfe für die Kinder bitten.

  • Gerichtliches Vorgehen bei Verstößen gegen die Persönlichkeitsrechte der Kinder nach den geltenden Gesetzen. Sich von in Schulangelegenheiten erfahrenen und für Kinder engagierten Juristen beraten lassen.

14. Verhaltensauffällige Lehrer brauchen Hilfe, und es müssen ihnen Grenzen gesetzt werden –
Es bedarf des gemeinsamen Willens, keinerlei Gewalt in der Schule zu akzeptieren

Wenn wir an Schulen weniger Gewalt wollen, müssen wir weniger Gewalt ausüben. Deshalb darf der Macht-Missbrauch von Lehrern nicht tabuiert werden. Gegen Kinder gerichtetes Handeln muss Folgen haben. Lehrerinnen und Lehrer, die Schüler in ihrer Lernentwicklung stören, müssen mit ihrem unpädagogischen Verhalten konfrontiert werden, bei der Korrektur ihres verletzenden Handelns unterstützt, zu pädagogischer Weiterbildung und Arbeit an der eigenen Person verpflichtet werden. Kollegen, Eltern, Elternbeirat, Schüler und Schülervertreter, Schulbehörde, Schulpsychologen, Verbindungslehrer und Schulsozialarbeiter können helfen: durch Krisenberatung, didaktische Einzelberatung, pädagogische Fortbildung, kollegiale Unterstützung, Lehrer-Schüler-Eltern-Gespräche, psychologische Lehrerberatung, Lehrergruppen, Supervision, psychotherapeutische Behandlung. Wenn sich unpädagogische Lehrer weigern, berufliche Fähigkeiten zu erwerben, müssen sie den Beruf wechseln. „Es fehlt nicht an Möglichkeiten, die Zahl der Lehrer zu verringern, die sich pädagogisch unakzeptabel verhalten; es fehlt am Willen, keinerlei Gewalt an der Schule zu akzeptieren, wer immer sie ausübt“, schreibt der Erziehungswissenschaftler Volker Krumm, zu dessen Forschungsschwerpunkt der Macht-Missbrauch von Lehrern gehört.

15. Unpädagogisches Lehrerverhalten wird durch unpädagogische Erlasse staatlich
verordnet – Ohne sozialen Ungehorsam gibt es keinen pädagogischen Fortschritt

Das Tabu des unpädagogischen Lehrerverhaltens bleibt auch deshalb unangetastet, weil manche Schulstrukturen die Abwesenheit der Pädagogik begünstigen. Bestimmte amtliche Erlasse stören in der Bundesrepublik Deutschland das Lernen mehr als dass sie es fördern: Das Zensuren-Unwesen führt zur staatlich befohlenen Verletzung kleiner Kinder, speziell der Schwachen; die Tyrannei des „Stoffes“ nimmt Sachen wichtiger als Menschen; die unbarmherzige frühe Auslese unterbindet das gemeinsame Lernen aller Kinder und unterwirft sie der Rivalität; die Diktatur der Prüfungen und unangesagten Tests schürt die Schulangst und verhindert ein vertieftes, praktisches, individuelles und nachhaltiges Lernen. Oft kommt es durch schulbehördliche Verordnungen zur „Pathologie der Normalität“, zum Beispiel, wenn von Lehrern die unsinnige „Normalverteilung“ von Zensuren innerhalb einer Schulklasse verlangt wird. Schule kann nur dann zu einer pädagogischen Schule werden, wenn mehr Demokratie in sie Eingang findet. Engagierte Lehrerinnen und Lehrer wollen pädagogisch und lernpsychologisch vernünftig handeln. Da bleibt ihnen oft nichts anderes übrig, als unpädagogischen Vorschriften den Gehorsam zu verweigern.

16. Selbstverpflichtung der Lehrer zu einer pädagogischen Ethik - für die Würde des Schülers
und des Lehrers – Durch einen Ehrenkodex könnten Lehrer ihr Ansehen bewahren

Lehrerfunktionäre beklagen immer wieder das geringe Ansehen des Lehrerstandes. Die mangelnde Anerkennung dieses wichtigen Berufes hängt auch mit dem Problem des Macht-Missbrauchs zusammen. Hartmut von Hentig, der Gründer der Bielefelder Laborschule, empfiehlt einen „neuen Eid“: So wie Ärzte im hippokratischen Eid, sollten Lehrer in einer Selbstverpflichtung versprechen

  • jedes Kind in seinen Eigenheiten zu achten,

  • für seine körperliche und seelische Unversehrtheit einzustehen,

  • seine Regungen zu respektieren,

  • ihm zuzuhören, es ernst zu nehmen.


Lehrer verpflichten sich

  • Schüler die Kunst der Verständigung und des Verstehens zu lehren,

  • sie bereit zu machen, Verantwortung für die Gemeinschaft zu tragen,

  • und sie erfahren lassen, wie das gemeinte gute Leben ist.


Dem Eid entsprechend

  • leben die Pädagogen vor, wie man mit Schwierigkeiten zurecht kommt,

  • sich der Kritik der Schüler und Sachkundigen stellt,

  • und sich allen Verhältnissen widersetzt, auch Dienstvorschriften, die die humanen Vorsätze behindern.

Ein solcher Eid würde für ihren Beruf ungeeigneten Lehrern eine klare Begrenzung schaffen. Pädagogisch engagierte Lehrerinnen und Lehrer bekämen in ihrem wert-erfüllten Handeln Sicherheit und Ermutigung. Dieser Ehrenkodex würde die Grundlage für eine pädagogische Schule schaffen und das Ansehen der Lehrer heben.

17. Lehrerinnen und Lehrer sind Vorbilder für moralisch wertvolles Handeln –
Die „Goldene Regel der Ethik“ gilt auch in der Schule

Wenn wir in der Schule weniger Gewalt wollen, müssen wir weniger Gewalt ausüben. Lehrerinnen und Lehrer sind dazu Vorbilder; sie können Kinder den achtsamen Umgang mit dem Nächsten unmittelbar erfahren lassen: durch die Art ihres Umgangs mit den Schülern. Durch ihr Beispiel gebendes Verhalten unterstützen sie die Heranwachsenden, den Sinn für sozial wertvolles Handeln zu entwickeln, die Gesinnung der Anteilnahme und Hilfsbereitschaft. Lehrerinnen und Lehrer erweisen sich als Autorität durch ihr moralisches Vorbild, ihre Beziehungsfähigkeit, Hilfsbereitschaft, ihr sachliches Wissen, mit den sie ihr Fach überzeugend vertreten und ihre unterrichtliche Kompetenz. Das gilt auch für die Suche nach Wegen, in der Schule Gewalt zu verhüten, hilfreich und achtungsvoll miteinander umzugehen. Die Goldene Regel der Ethik humanisiert auch das Zusammenleben in der Schule: „Was du nicht willst, dass man dir tu, das füg auch keinem andern zu.“

18. Schülerpolitische Vorschläge für mehr Humanität im Unterricht und zur
Unterstützung der Zivilcourage von Jugendlichen – Politische Einmischung

Das Problembewusstsein für Menschenrechte in der Schule wecken
Am Thema „Macht-Missbrauch von Lehrern“ könnte allen bewusst werden, dass die Rechte des Kindes zu wenig beachtet werden. Dass verletzendes Lehrerverhalten immer wieder totgeschwiegen wird, muss nicht nur zum pädagogischen und menschlichen, sondern auch zum politischen Problem werden.

Persönlichkeitsrechte müssen auch Schülerrechte sein
Persönlichkeitsverletzungen, die Schülern durch Lehrer zugefügt werden, dürfen nicht tabuiert werden. Kinder, die unter dem Macht-Missbrauch von Lehrern leiden, brauchen auch die Hilfe der Politiker. Das Grundrecht „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ muss auch für Schüler gelten.

Die Rechte der Schüler stärken
Schüler muss ermöglicht werden, ihre Interessen auszudrücken und im Rahmen der schulischen Aufgaben umzusetzen. Kinder und Jugendliche sind fähig, demokratisch mitzusprechen bei der Lernstoff-Auswahl, der Unterrichtsmethode und dem schulischen Zusammenleben. Sie brauchen ein Mitbestimmungsrecht in allen sie betreffenden Fragen des Unterrichts und des Schullebens. Dadurch wird ihr eigenverantwortliches Handeln gestärkt.

Seelische Züchtigung verbieten
Das ist zwar durch Gesetz festgelegt. Aber es müsste konkreter ins Bewusstsein von Lehrern, Schülern, Eltern und Politikern eingehen. Kinder bloß stellen, beleidigen, sie in ihrer Ehre verletzen, sie auslachen, ihre Person entwerten: das sind nicht nur unpädagogische Vergehen, sondern können strafbare Handlungen sein.

Schülern ermöglichen, seelischer Gewalt von Lehrern auszuweichen
Lehrer- und Schulwechsel, einen anderen Lehrer wählen, kann für beide Seiten entlastend sein, wenn es sich um eine lernstörende und nicht aufzulösende Unverträglichkeit zwischen Lehrer und Schüler handelt.

Kindern das Recht auf Kritik an Lehrern einräumen
Kritik sollte nicht einseitig von Lehrern zu Schülern möglich sein, sondern auch umgekehrt. Die Schüler sollten lernen, Kritik in konstruktiver Weise vorzubringen, sie sollten einüben, welche Möglichkeiten kritischer Teilhabe es im Schüler-Lehrer-Verhältnis gibt. Kritik schließt immer auch Selbstkritik ein und unterstützt die Schüler in der wichtigen demokratischen Tugend der Kritikfähigkeit.

Durch Schülerbeauftragte die Grundrechte der Schüler schützen
Bei bestimmten Gruppen abhängiger Bürger wachen Bundesbeauftragte über die Einhaltung demokratischer Rechte: Wehrbeauftragte für Soldaten, Frauenbeauftragte für Frauen, Ausländerbeauftragte für ausländische Bürger, Bundesbeauftragte für Patienten. „Kinderbeauftragte“, wo es sie – meist ehrenamtlich – gibt, können sich nicht hinreichend um die schulischen Belange kümmern, zumal von ihnen oft das Tabu befolgt wird, Lehrer nicht zu kritisieren. Schülerinnen und Schüler sind in einer abhängigen Stellung; sie bräuchten Ombudsmann oder Ombudsfrau, die ihre grundgesetzlichen Rechte schützen. Eine Schülerbeauftragte könnte ein Gegengewicht zu den Lobbys von Lehrern sein.

Schülern kostenfreien Rechtsschutz gewähren
Lehrer haben mehrfachen Rechtsschutz durch Berufsverband, Anstellungsbehörde und privat. Schüler brauchen Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche juristisch beraten und ihnen beistehen, wenn sie rechtswidrig behandelt werden. Sie bedürfen des gleichen Rechtsschutzes, den ihre Lehrer genießen.

Neutrale Instanzen für Schülerhilfe schaffen
Es müssen mehr Einrichtungen geschaffen werden wie: Kontakt-Telefon, unabhängige Schülerberatungs-Stellen, psychosoziale Betreuung. Wenn Kinder durch die Schule in Not gebracht werden, sollten sie sich an unparteiischen Stellen beraten lassen können.

Demokratisches Handeln praktisch erfahren lassen
Die Schüler müssen an dem Ort Demokratie erfahren, an dem sie die meiste Zeit verbringen: in der Schule. Lehrer sollten sie anleiten, demokratisch mitzuwirken: Die Schüler müssen ihre Rechte kennen, lernen wie man eine Klassensprecherwahl vorbereitet und durchführt und wie sie die Aufgaben der Schülermitverwaltung erfüllen können, wie sie mehr Demokratie für mehr Humanität im Schulalltag verwirklichen können.

Für das Unterrichten und das Umgehen mit Kindern: lebenslanges Lernen von Lehrern
Lehrer-Sein ist ein helfender Beruf. Für den konflikt-bearbeitenden und entwicklungsfördernden Umgang mit Kindern und Jugendlichen sind Lehrer zu wenig ausgebildet. Deshalb bedürfen sie einer intensiven Weiterbildung über die gesamte Berufszeit hinweg – wie dies bei anderen helfenden Berufen üblich ist. Unterrichtliche Kompetenz ist eine wichtige Voraussetzung für den achtsamen Umgang mit Kindern und Jugendlichen. Lehrerinnen und Lehrer so aus- und fortzubilden, dass sie Kinder gut unterrichten können, entspräche der Würde des Schülers.

19. Menschenrechte – Kinderrechte – Gewaltfreie Erziehung ist Gesetz –
Schüler sollten ihre Rechte kennen lernen

In der Erklärung der Vereinten Nationen steht: „Kein Kind darf willkürlichen oder rechtswidrigen Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Die Disziplin in der Schule muss in einer Weise gewahrt werden, die der Menschenwürde des Kindes entspricht. Es hat das Recht, seine Meinung in allen es berührenden Angelegenheiten frei zu äußern. Die Erwachsenen berücksichtigen die Meinung des Kindes…” Im Grundgesetz heißt es in Artikel 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.” Seit dem Jahr 2000 ist in der Bundesrepublik Deutschland gewaltfreie Erziehung Kinderrecht. Es verbietet „körperliche Bestrafung, seelische Verletzung und andere entwürdigende Maßnahmen”.

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