Prof. Dr. Kurt Singer - Leitgedanken
Schüler vor verletzendem Lehrerverhalten schützen
- Nicht totschweigen, wenn Schulkinder unpädagogisch
behandelt werden -
- Einspruch gegen das Tabu des Macht-Missbrauchs
einzelner Lehrer -
- Demokratie wagen: Mit Zivilcourage zu den Jugendlichen
stehen
1. Gewalt in der Schule geht nicht nur von Jugendlichen aus –
Der Macht-Missbrauch der Einzelfälle von Lehrern kann Schüler
seelisch verletzen
Heute wird viel von Gewalt in der Schule gesprochen. Dabei denken die
meisten Menschen nur an Aggressivität, die von gewalttätigen
Schülern ausgeht. Das überrascht; denn Jugendliche sagen, sie
seien öfter gewalttätigem Lehrerverhalten ausgesetzt als gewaltbereiten
Mitschülern. Die Jugendlichen fühlen sich von seelisch verletzenden
Lehrerinnen und Lehrern mehr bedroht, als von verletzenden Mitschülern.
Auch Erwachsene erzählen weniger über aggressive Klassenkameraden
als über aggressive Lehrer, unter denen sie litten. Nicht wenige
erinnern noch nach Jahren mit Unbehagen, Angst oder Wut, wie sie unter
schulischen Demütigungen litten. Manche berichten, wie traumatisierende
Verletzungen sie dauerhaft beeinträchtigten. Eltern, Lehrer, Schüler,
Schulbehörden, Politiker: alle kennen den Macht-Missbrauch der Einzelfälle.
Aber die meisten von ihnen hüllen seelisch verletzendes Lehrer-Handeln
in Schweigen. Dadurch tragen sie dazu bei, dass Schule für Kinder
zum Schülerschicksal werden kann.
2. Schüler klagen über Gewalt durch Lehrerworte und
über Angst machenden Unterricht –
Kränkendes Lehrerverhalten darf nicht akzeptiert werden - Das Lernklima
verbessern
Jugendliche klagen weniger über die Schule an sich. Sie fürchten
die Macht jener Lehrer, die sie mit missglückten Arbeiten bloß
stellen, verächtlich machen, auslachen, ihre Noten öffentlich
bekannt geben, Kinder mit ironischen Bemerkungen beleidigen, sie ungefragt
aufrufen, „drannehmen“ und sie in eine peinliche Situation
versetzen, sich abfällig über die „Dummheit“ einzelner
Kinder äußern. Solche Einzelfälle von Lehrern bedrohen
Schüler mit schlechten Zensuren und disziplinieren sie durch Notendruck,
überfallen sie mit unangekündigten Kurzprüfungen, lassen
Schwache hilflos zurück, geben trotz schulgesetzlichen Verbots Strafaufgaben,
beachten einzelne Kinder nicht. Sogar Begriffe aus der Foltersprache werden
ausgesprochen: „Dann muss ich die Notenschraube anziehen.“
Von macht-behauptenden Lehrern fühlen sich die Schüler ungerecht
behandelt, beleidigt, beschimpft, verspottet, klein gemacht. Angst im
Unterricht hat sogar einen speziellen Begriff: Schulangst. Kindern
Angst einzujagen, ist seelische Gewalt; sie behindert die jungen Menschen
in ihrer Leistungsfähigkeit.
3. Kinder brauchen das aufrichtende Wort – Wenn sich ihnen
Lehrer persönlich zuwenden und
ihnen Lernerfolg ermöglichen, wächst ihr Selbstwertgefühl
Das „gute Wort” macht den Schülern bewusst: Wir sind im
Lernen vorangekommen und werden akzeptiert. Von Lehrern wahr-genommen
zu werden, stärkt den Glauben an sich selbst: das Selbstbild. Das
Selbstwertgefühl ist Voraussetzung der Leistungs-Tüchtigkeit.
Lehrer sollten Schüler anerkennen: genau hinsehen, das Kind
nicht nur als Schüler, sondern auch als ganze Person erkennen.
Ermutigende Worte beflügeln und machen zuversichtlich; sie wirken
oft lange nach. Bei Lehrern, die Mut machen, können Kinder gut lernen.
– Eine wichtige Voraussetzung für das Lernen ist der Lernerfolg.
Es ist Aufgabe von Lehrern, nicht nur ständig Leistung zu messen,
sondern vor allem den Kindern zu Erfolg zu verhelfen –
und zwar allen Kindern, auch den Schwachen, entsprechend ihren individuellen
Möglichkeiten.
4. Bloßstellung und Beleidigung im Unterricht kann Schüler
seelisch und psychosomatisch
krank machen – Wir müssen die Notsignale aufnehmen und Kindern
helfen
Kinder im Unterricht zu demütigen, ist seelische Gewalt: durch abfällige
Lehrerworte, erniedrigende Gesten, übelwollende Kritik, beschämende
Äußerungen, lächerlich machende Bemerkungen. Dass es sich
dabei um Gewalt handelt, wird auch an den Folgen deutlich: Kinder und
Jugendliche leiden an Schulangst, Verhaltensstörungen, „Bauch-Angst“,
Spannungs-Kopfschmerz, Appetit- und Schlafstörungen, Nägelbeißen
und anderen psychosomatischen Symptomen. Viele Befunde zeigen: Kränkung
durch Lehrer kann leib-haftig krank machen. Die Krankheitsanzeichen sind
als psychosomatische Not-Signale aufzufassen. Eltern und Lehrer sollten
sie aufnehmen und den Schülerinnen und Schülern helfen. Diese
Hilfe erfahren Kinder zu wenig: Seit Jahrzehnten nehmen wir ungerührt
den durch zahlreiche Untersuchungen belegten Satz hin: „Schule macht
krank.“
5. Nicht nur verhaltensauffällige Schüler stören
den Unterricht, auch verhaltensauffällige
Lehrer - Sie erschweren den Kindern das Lernen
Da Gewalt oft mit körperlicher Gewalt gleich gesetzt wird, ist es
zutreffender, statt von Lehrergewalt von Macht-Missbrauch zu
sprechen (Volker Krumm). Dieser Macht-Missbrauch durch verletzendes Lehrerverhalten
stört das Lernen. Lehrerinnen und Lehrer beklagen zu Recht die Störung
des Unterrichts durch schwierige Schüler, mit denen sie es nicht
leicht haben. Schüler wiederum klagen, sie würden durch uneinfühlsame
Lehrer im Lernen behindert, lern-verdrossen, in ihrer Leistungsfähigkeit
beeinträchtigt, ihre Lernmotivation würde sich verringern, die
Aufmerksamkeit gestört; sie würden entmutigt, verunsichert und
geängstigt; es entstehe Antipathie nicht nur gegenüber dem Lehrer,
sondern auch im Hinblick auf das Fach. Gleichgültiges und als verletzend
erlebtes Lehrerverhalten bewirkt das Gegenteil von dem, was Aufgabe des
Unterrichts ist: durch eine helfende Beziehung die Schüler zu motivieren
und ihre Leistungsfähigkeit zu fördern.
6. Pädagogischer Takt bedeutet: Achtungsvoll miteinander
umgehen – Das Lernklima der
Rücksichtnahme achtet die Würde des Schülers und des Lehrers
Taktvoll miteinander umzugehen beruht auf der Achtung vor der Würde
des Menschen. Die ungleiche Situation zwischen Kindern und Erwachsenen
erfordert, sich in Kinder einzudenken, Rücksicht vorzuleben
und die Schüler zu Rücksicht anzuleiten. Bei Lehrern mit pädagogischem
Takt können Kinder sicher sein, nie bloßgestellt, nicht unvorhergesehen
aufgerufen zu werden, sondern nur, wenn sie sich melden. Schüler
werden nicht ausgelacht und beschämt, Zensuren nicht vor anderen
bekannt gegeben. Taktvolle Lehrerinnen bemängeln Fehler nicht öffentlich;
sie korrigieren behutsam, um die Schülerarbeit nicht zu entwerten.
Fehler-Freundlichkeit ist Unterrichtsprinzip: Aus Fehlern lernen,
statt Kinder damit zu verurteilen. Taktvolle Lehrer vermeiden es, geistige
und körperliche Schwächen von Jugendlichen aufzuzeigen, Kinder
durch Ironie oder mit Schimpf- und Spottnamen zu erniedrigen.
7. Lehrer, die ihre Erziehungs-Macht missbrauchen, „sind
nur Einzelfälle“: der Satz ist
zutreffend, aber kinder-feindlich – Alle sind am Unrecht des Macht-Missbrauchs
beteiligt
Lehrerinnen und Lehrer brauchen Erziehungs-Macht, um unterrichten zu
können. Allerdings geraten dabei macht-behauptende Persönlichkeiten
oder solche mit Zügen seelischen Sadismus’, in Gefahr, ihre
Macht gegenüber den abhängigen Schülern zu missbrauchen.
Der verharmlosende Ausspruch: „Das sind ja nur Einzelfälle“,
zeigt die Gleichgültigkeit, mit der Schüler von Erwachsenen
pädagogisch unakzeptablem Lehrerverhalten ausgeliefert werden. Als
gälte der grundgesetzliche Schutz der Würde des Menschen nicht
allen Bürgern, auch den Kindern und jedem einzelnen Kind.
Die wenigen Fälle destruktiven Lehrerverhaltens stören
das Lernen vieler Kinder. Jugendliche sind im natürlichen
Macht-Ungleichgewicht „Lehrer-Schüler“ unterlegen. Sie
können sich nur schwer gegen eine verächtlich-machende Behandlung
wehren. So lange Einzelfälle unpädagogischen Lehrerverhaltens
tabuiert werden, wirken die Reden unglaubwürdig, nach denen in der
Schule der Gewalt vorgebeugt werden soll. Im Gegensatz zu anderen Gesellschaftsbereichen
werden sogenannte Einzelfälle unpädagogischer Lehrer in der
Schule allenfalls kritisiert, dass solche „schwarzen Schafe“
vorkommen wird bedauert. Nur ganz selten wird jedoch das offensichtliche
pädagogische und moralische Fehlverhalten geahndet. Deshalb brauchen
Schüler eine Lobby: Eltern, pädagogisch engagierte Lehrer, kinderfreundliche
Politiker.
8. Unpädagogisches Lehrerverhalten wird zum Tabu erklärt;
das behindert den
pädagogischen Fortschritt – Tabus können dumm machen,
wir müssen sie auflösen
Immer wieder ist zu beobachten: Wenn Lehrer gegen pädagogische Grundeinsichten
verstoßen, wird das lernstörende Verhalten von der Schulleitung,
dem Kollegium, der Schulbehörde gedeckt. Es soll nicht nach außen
dringen, wenn Schüler durch eine für den Lehrerberuf ungeeignete
Person zu Schaden kommen. Dieses Tabu wirkt wie Krankheitserreger in das
Schulsystem hinein. Das schlechte Erzieherbeispiel relativiert zudem moralische
Grundwerte, es erschwert die Bemühungen, mit den Schülern anständiges
Benehmen einzuüben. Wenn Lehrer gegen den pädagogischen Takt
verstoßen, setzen sie psychologische Grundeinsichten für das
Lernen außer Kraft. Eltern und Lehrerkollegen sollten das Tabu brechen,
das nicht selten sogar strafbares Verhalten in Schweigen hüllt Der
niedrige Erkenntnisstand der in der Schule praktizierten Pädagogik
und die didaktische Unzulänglichkeit werden auch durch das Totschweigen
unpädagogischen Lehrerverhaltens mitverursacht.
9. Unterrichten ist eine „helfende Beziehung“ –
Lehrer-Sein ist ein „helfender Beruf“ –
Die Lehrer-Schüler-Beziehung entscheidet mit, wie gut Kinder lernen
können
Ein freundlicher Kontakt zwischen Lehrern und Schülern zählt
zu den Grundlagen des Lernens. Der menschliche Bezug festigt in Kindern
den Lernwillen und verhilft zu Arbeitszufriedenheit. Unterricht wird nicht
nur vom Lerninhalt bestimmt, sondern durch die pädagogische
Beziehung. Schüler strengen sich mehr an, wenn sie ein persönliches
Interesse des Lehrers an ihnen spüren und wenn sie ihre Lehrerinnen
und Lehrer als Autorität anerkennen. Der Respekt der Schüler
gegenüber den Lehrenden beruht auf deren menschlichen und intellektuellen
Qualitäten. Wenn Lehrer-Sein als „helfender Beruf“ aufgefasst
wird, verändert sich das Berufsbild: „Den Kindern beim Lernen
helfen“ ist weit mehr als „Stoff und Fähigkeiten
vermitteln“.
10. Der Macht-Missbrauch einzelner Lehrer muss aufgedeckt und
abgestellt werden –
Achtungsvoller Umgang mit Schülerinnen und Schülern ist ein
demokratischer Wert
So lange das Tabu des unpädagogischen Lehrerverhaltens nicht aufgehoben
wird, hat Humanität in der Schule wenig Chancen. Um der Gewalt und
dem achtungslosen Umgang vorzubeugen, müssen Schüler, Eltern,
Lehrer, Schulgesetzgeber und Politiker eine neue Ethik des Zusammenlebens
entwickeln. Dazu gehört bei verletzendem und das Lernen störenden
Lehrerverhalten:
-
Hinsehen: Nicht wegschauen und schweigen, wenn Macht-Missbrauch
und seelische Gewalt Kinder verletzen. Die moralische Pflicht, Schwachen
zu helfen, in engagiertes Handeln umsetzen und für die Kinder
eintreten.
-
Zuhören: Die Schüler ernst nehmen, ihnen das Wort
geben – aber auch dem schwierigen Lehrer Gehör schenken.
Wer fühlen will, muss zuhören.
-
Wahrnehmen: Sich berühren lassen von dem, was Kinder
an Bedrückung, Lern-Unlust, Ängsten und Nöten mitteilen;
nicht beschwichtigen, sondern sich eindenken und mitfühlen. Auch
den unpädagogischen Lehrer in seiner Not sehen und ihm helfen,
ohne das kinder-schädigende Handeln zu entschuldigen oder zu
dulden.
-
Mitleid: Wenn wir die Ängste und Nöte der Kinder
empfindsam wahrnehmen, kommt Mitleid auf: die Abneigung, Mitmenschen
leiden zu sehen. Daraus erwächst der humane Impuls, Kinder vor
verletzendem Lehrerverhalten zu schützen.
-
Sozialer Mut: Mit Zivilcourage den moralischen Protest wagen.
Den Konflikt riskieren und mit Bürgermut gewaltfrei für
mehr Menschlichkeit in der Schule eintreten. Der unbarmherzige Satz:
„Das sind ja nur Einzelfälle“ sollte uns als Alarmsignal
aufschrecken und zum Helfen motivieren.
11. Für Schulkinder Verantwortung übernehmen –
Mit zivilcouragiertem Einspruch Schüler vor psychischem Schaden schützen
Viele nehmen es apathisch hin, wenn Schüler menschlich beschädigt
werden. Eltern und Lehrerkollegen fehlt oft der soziale Mut, sich einzumischen.
Statt pädagogisches Unvermögen aufzudecken, wird es geduldet,
um den Konflikt zu vermeiden. Durch demokratische Einmischung sollten
wir Kinder vor Lehrern schützen, die fühl-unfähig sind
und denen pädagogische und didaktische Fähigkeiten fehlen. Nicht
nur die Einzelfälle verhaltensauffälliger Lehrer machen
sich schuldig, sondern auch die Eltern, Lehrerkollegen, Behörden
und Bildungspolitiker, die kinder-verletzendem Handeln nicht Einhalt gebieten.
Mit zivilem Mut für Schulkinder einzutreten, fällt den Erwachsenen
besonders schwer; denn in vielen von ihnen sind die Autoritätsängste
aus der eigenen Schulzeit verwurzelt. Es erfordert Mut, sich gerade an
der Stelle gegen die Autorität zu wehren, an der man als Schüler
Anpassung gelernt hat, statt Widerspruchsmut. Mitgefühl und Mitleid
können zur Kraft werden, den moralischen Einspruch zu wagen.
12. Eltern sollten auf den Persönlichkeitsrechten der Kindern
bestehen – Sich mit Kritik erkennen lassen und die Verständigung
suchen
Eltern müssen pädagogisches Unrecht sowie unterrichtliche Unzulänglichkeit
benennen und Verantwortung für die Kinder übernehmen. Das ermöglicht
den schwierigen Lehrern, ihr Verhalten zu überdenken. Konflikte und
Widersprüche sollten öffentlich gemacht und gemeinschaftliche
Formen des Umgangs mit Konflikten praktiziert werden. Mit der Befürchtung
„Wenn wir Lehrer kritisieren, muss es das Kind büßen”,
flüchten Eltern in eine Ohnmachts-Haltung. Die Kinder büßen
vielmehr, dass Mütter und Väter zu schulischem Unrecht schweigen.
Eltern sollten Fürsprache für Kinder wagen: das pädagogische
und psychologische Unvermögen offen benennen. Dadurch tragen sie
dazu bei, Missstände zu überwinden. Weil Lehrerschicksale zu
Schülerschicksalen werden, gilt es die Kinder vor ungeeigneten Lehrerpersönlichkeiten
zu schützen und diese vor ihrem psychisch verletzenden Handeln zu
bewahren.
13. Es gibt vielerlei Wege der Konfliktbearbeitung in der Auseinandersetzung
mit
unpädagogisch handelnden Lehrern - „Runde Tische” für
Eltern, Lehrer, Schüler, Helfer
Alle Beteiligten sollten Möglichkeiten wahrnehmen, lernstörendes
Lehrerverhalten nicht wegschauend, resigniert oder bagatellisierend hinzunehmen.
Ziel ist es, aus dem Gegeneinander ein Miteinander zu machen, eine gemeinsame
Lösung zu finden. Eltern hilft es, sich aller möglichen Aktionen
bewusst zu werden, um nicht im Gefühl der Ohnmacht sich selbst und
die Kinder aufzugeben.
-
Genau hinsehen, statt wegzuschauen. Eltern, Lehrerkollegen
und Schüler sollten den Ist-Zustand der unpädagogischen
Situation möglichst scharf wahrnehmen.
-
Das Kind frei erzählen lassen, was es in der Schule
bedrückt. Sich dafür interessieren, wie es das ängstigende
oder überfordernde oder kränkende Unterrichtsklima erlebt.
Den Kindern zuhören, sie ernst nehmen, wenn sie über für
sie bedrückende Vorkommnisse im Unterricht berichten.
-
Mit dem Kind überlegen, ob es selbst etwas tun kann,
um die ängstigende Situation zu verbessern: ob es sich traut,
zum Lehrer hinzugehen und ihm zu sagen, wie beleidigend seine Bemerkung
war. Und ihn zu bitten, es nicht mehr auszulachen. Zu diesem Schritt
sollten wir Kinder ermutigen. Für manche kann er allerdings überfordernd
sein. In jedem Fall brauchen die Kinder das mutige Vorbild von Eltern
oder pädagogisch Anteil nehmenden Lehrerkollegen.
-
Das Elterngespräche mit dem schwierigen Lehrer
riskieren: Sich als Eltern begreiflich machen, die Not des Kindes
und die eigene Not erkennen lassen. Den Lehrer nicht vorschnell schuldig
sprechen, sondern die Lehrersicht anhören, aber gleichzeitig
auf den Persönlichkeitsrechten des Schülers bestehen. Das
Erleben des Kindes mitteilen, berichten, wie sich das Verhalten des
Lehrers zu Hause und im Unterricht auswirkt.
-
Das Kind in der Schulsprechstunde dabei sein lassen, um
„an einem Tisch“ größere Offenheit und Gemeinsamkeit
zu schaffen. Alle Beteiligten haben Gelegenheit, ihre Sicht darzustellen.
-
Gespräche der betroffenen Eltern mit anderen Schülereltern:
über deren Erfahrungen und Beobachtungen; sich solidarisieren,
um gemeinsam für die Kinder einzutreten. Der erste Schritt sollte
jedoch immer die unmittelbare Auseinandersetzung mit dem betreffenden
Lehrer sein.
-
Beobachtungen, eigene Erfahrungen der Eltern oder Kollegen, Mitteilung
der Schülerinnen und Schüler schriftlich festhalten,
so dass eine Dokumentation der Vorkommnisse entsteht, die
glaubhaft bestätigt werden kann. Es ist fair, diese Dokumentation
dem die Klagen betreffenden Lehrer zur Stellungnahme zu übergeben.
-
Den schwierigen Lehrer über alle nächsten Schritte informieren
– zum Beispiel über geplante Gespräche mit Schulleitung,
Schulbehörde, darüber dass der Konflikt, wenn keine Lösung
in Sicht ist, schul-öffentlich weiter geführt wird.
-
Gespräche der Eltern mit der Klassenlehrerin, dem
Vertrauenslehrer (Verbindungslehrer) und mit aufgeschlossenen
Lehrern des Kollegiums. Die verletzenden Situationen aufzeigen und
um Mithilfe bitten, den Konflikt zu regeln.
-
Gespräch der Eltern mit der Schulleitung auf der Grundlage
genauer Informationen über demütigendes, taktloses, überforderndes
oder unterdrückendes Lehrerverhalten, zu dem eine Dokumentation
erarbeitet wurde.
-
Briefe als hilfreiche Gesprächsgrundlage an die Beteiligten
schreiben; sie erleichtern die Argumentation, sie sollen den Wunsch
und die Bereitschaft ausdrücken, den Konflikt gemeinsam
zu lösen.
-
Gespräche von Lehrerkollegen mit dem unpädagogisch
handelnden Kollegen: einzeln oder in kleiner Gruppe pädagogisches
Handeln aufzeigen, den Konflikt klären und Hilfsangebote machen,
kollegiale Beratung oder Konfliktbearbeitung mit Hilfe eines Dritten:
Mediation.
-
Gespräche mit Schulpsychologin und Beratungslehrer
oder Schulsozialarbeiter: Wie kann den Kindern geholfen werden,
wie können sich Psychologe und Beratungslehrer engagieren? Welche
Stellen können noch um Hilfe gebeten werden?
-
Offenes Gespräch in der Lehrerkonferenz und im Schulforum;
ein Bündnis für Veränderungen anstreben; gemeinsame
kollegiale Lösungen suchen. Den Lehrer durch die Konfrontation
anregen, sich selbst in seinem unpädagogischen Handeln deutlicher
wahrzunehmen und sein Verhalten zu ändern.
-
Gespräche mit Schülern aus der betroffenen Klasse,
konfliktbearbeitende Gespräche der Schüler mit
dem schwierigen Lehrer, zusammen mit einem vermittelnden Vertrauenslehrer
oder einem Lehrer, der die Zustimmung der Schüler wie des Lehrers
hat. Vorschläge erarbeiten und aufmerksam verfolgen, wie sie
verwirklicht werden.
-
Klassen- und Schulsprecher in die Konfliktbearbeitung einbeziehen.
Die Schülersprecher bitten, aktiv zu werden, sich im Rahmen der
Schülermitverwaltung verantwortlich für die Mitschüler
einzusetzen. Sich durch die Schulsprecher über die Recht der
Schüler informieren lassen, diese Rechte wahrnehmen.
-
Diskussion im Elternbeirat. Gespräche von Elternvertretern
mit dem beklagten Lehrer, dem Klassenlehrer und der Schulleitung.
Gespräche mit Schülern der Klasse, in der sich ein Konflikt
abspielt.
-
Eine Elternversammlung einberufen, diese gründlich
vorbereiten. Von vornherein eine Versammlungsleiterin suchen und wählen.
Sie leitet das Gespräch und sorgt dafür, dass alle Seiten
zu Wort kommen. Erste konkrete Schritte der Konfliktbearbeitung vereinbaren.
-
Sich pädagogisch sachverständig machen, um argumentieren
zu können: entsprechende Literatur studieren, Erziehungswissenschaftler
oder andere schulkompetente Personen um Beratung bitten.
-
Die Schulordnung und Schulgesetze auf den aktuellen
Konfliktfall hin studieren und anwenden, aber auch das Grundgesetz,
die „Rechte des Kindes“ der Vereinten Nationen, das bürgerliche
Gesetzbuch, die Hausordnung der Schule, die Verfassung, den Lehrplan
zur politisch-pädagogischen Argumentation.
-
Gegebenenfalls vom Kinderarzt die schulbedingte psychosomatische
Erkrankung bescheinigen lassen, im Fall einer Therapie die Kinder-
und Jugendlichenpsychotherapeutin in die Konfliktlösung
einbeziehen.
-
Antrag auf Umschulung des durch den Lehrer gekränkten
Kindes zu einer anderen Lehrerin stellen, um dem Kind einen Neuanfang
zu ermöglichen; pädagogisch-psychologische Begründung
des Antrags auf Schulwechsel: das schwer gestörte pädagogische
Verhältnis.
-
Vorsprache bei der Schulbehörde. Die sorgfältig
erarbeitete Dokumentation über Vorfälle, die gegen die Würde
des Kindes verstoßen, vorlegen.
-
Wenn sich innerhalb der Schule nichts bewegen lässt: Öffentlichkeit
herstellen mit Hilfe von Presse und anderen Medien, Kinderschutzbund,
evangelische und katholische Jugendhilfe, Kreisjugendring, Politikern,
Bürgerinitiativen. Alle Personen und Institutionen alarmieren,
die sich für die demokratischen Rechte der Schüler und Eltern
einsetzen.
-
Dienstaufsichtsbeschwerde, gestützt durch Unterrichtsgesetz,
Schulordnung, Beamtenrecht, Grundgesetz, Verfassung und Kinderkonvention
der Vereinten Nationen.
-
Vom Petitionsrecht Gebrauch machen, sich schriftlich mit
Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen, die Volksvertreter
und den Landtag wenden. Den Abgeordneten des Wahlkreises aufsuchen.
-
An die Kultusministerin persönlich einen möglichst
knappen Brief schreiben, sie konkret auf die gegen die Gesetze verstoßenden,
die Schüler verletzenden Vorfälle hinweisen; sie um Hilfe
für die Kinder bitten.
-
Gerichtliches Vorgehen bei Verstößen gegen die
Persönlichkeitsrechte der Kinder nach den geltenden Gesetzen.
Sich von in Schulangelegenheiten erfahrenen und für Kinder engagierten
Juristen beraten lassen.
14. Verhaltensauffällige Lehrer brauchen Hilfe, und es müssen
ihnen Grenzen gesetzt werden –
Es bedarf des gemeinsamen Willens, keinerlei Gewalt in der Schule zu akzeptieren
Wenn wir an Schulen weniger Gewalt wollen, müssen wir weniger Gewalt
ausüben. Deshalb darf der Macht-Missbrauch von Lehrern nicht tabuiert
werden. Gegen Kinder gerichtetes Handeln muss Folgen haben. Lehrerinnen
und Lehrer, die Schüler in ihrer Lernentwicklung stören, müssen
mit ihrem unpädagogischen Verhalten konfrontiert werden,
bei der Korrektur ihres verletzenden Handelns unterstützt,
zu pädagogischer Weiterbildung und Arbeit an der eigenen Person verpflichtet
werden. Kollegen, Eltern, Elternbeirat, Schüler und Schülervertreter,
Schulbehörde, Schulpsychologen, Verbindungslehrer und Schulsozialarbeiter
können helfen: durch Krisenberatung, didaktische Einzelberatung,
pädagogische Fortbildung, kollegiale Unterstützung, Lehrer-Schüler-Eltern-Gespräche,
psychologische Lehrerberatung, Lehrergruppen, Supervision, psychotherapeutische
Behandlung. Wenn sich unpädagogische Lehrer weigern, berufliche Fähigkeiten
zu erwerben, müssen sie den Beruf wechseln. „Es fehlt nicht
an Möglichkeiten, die Zahl der Lehrer zu verringern, die sich pädagogisch
unakzeptabel verhalten; es fehlt am Willen, keinerlei Gewalt an der Schule
zu akzeptieren, wer immer sie ausübt“, schreibt der Erziehungswissenschaftler
Volker Krumm, zu dessen Forschungsschwerpunkt der Macht-Missbrauch von
Lehrern gehört.
15. Unpädagogisches Lehrerverhalten wird durch unpädagogische
Erlasse staatlich
verordnet – Ohne sozialen Ungehorsam gibt es keinen pädagogischen
Fortschritt
Das Tabu des unpädagogischen Lehrerverhaltens bleibt auch deshalb
unangetastet, weil manche Schulstrukturen die Abwesenheit der Pädagogik
begünstigen. Bestimmte amtliche Erlasse stören in der Bundesrepublik
Deutschland das Lernen mehr als dass sie es fördern: Das Zensuren-Unwesen
führt zur staatlich befohlenen Verletzung kleiner Kinder, speziell
der Schwachen; die Tyrannei des „Stoffes“ nimmt Sachen wichtiger
als Menschen; die unbarmherzige frühe Auslese unterbindet das gemeinsame
Lernen aller Kinder und unterwirft sie der Rivalität; die Diktatur
der Prüfungen und unangesagten Tests schürt die Schulangst und
verhindert ein vertieftes, praktisches, individuelles und nachhaltiges
Lernen. Oft kommt es durch schulbehördliche Verordnungen zur „Pathologie
der Normalität“, zum Beispiel, wenn von Lehrern die unsinnige
„Normalverteilung“ von Zensuren innerhalb einer Schulklasse
verlangt wird. Schule kann nur dann zu einer pädagogischen
Schule werden, wenn mehr Demokratie in sie Eingang findet. Engagierte
Lehrerinnen und Lehrer wollen pädagogisch und lernpsychologisch vernünftig
handeln. Da bleibt ihnen oft nichts anderes übrig, als unpädagogischen
Vorschriften den Gehorsam zu verweigern.
16. Selbstverpflichtung der Lehrer zu einer pädagogischen
Ethik - für die Würde des Schülers
und des Lehrers – Durch einen Ehrenkodex könnten Lehrer ihr
Ansehen bewahren
Lehrerfunktionäre beklagen immer wieder das geringe Ansehen des
Lehrerstandes. Die mangelnde Anerkennung dieses wichtigen Berufes hängt
auch mit dem Problem des Macht-Missbrauchs zusammen. Hartmut von Hentig,
der Gründer der Bielefelder Laborschule, empfiehlt einen „neuen
Eid“: So wie Ärzte im hippokratischen Eid, sollten Lehrer in
einer Selbstverpflichtung versprechen
-
jedes Kind in seinen Eigenheiten zu achten,
-
für seine körperliche und seelische Unversehrtheit einzustehen,
-
seine Regungen zu respektieren,
-
ihm zuzuhören, es ernst zu nehmen.
Lehrer verpflichten sich
-
Schüler die Kunst der Verständigung und des Verstehens
zu lehren,
-
sie bereit zu machen, Verantwortung für die Gemeinschaft zu
tragen,
-
und sie erfahren lassen, wie das gemeinte gute Leben ist.
Dem Eid entsprechend
-
leben die Pädagogen vor, wie man mit Schwierigkeiten zurecht
kommt,
-
sich der Kritik der Schüler und Sachkundigen stellt,
-
und sich allen Verhältnissen widersetzt, auch Dienstvorschriften,
die die humanen Vorsätze behindern.
Ein solcher Eid würde für ihren Beruf ungeeigneten Lehrern
eine klare Begrenzung schaffen. Pädagogisch engagierte Lehrerinnen
und Lehrer bekämen in ihrem wert-erfüllten Handeln Sicherheit
und Ermutigung. Dieser Ehrenkodex würde die Grundlage für eine
pädagogische Schule schaffen und das Ansehen der Lehrer
heben.
17. Lehrerinnen und Lehrer sind Vorbilder für moralisch
wertvolles Handeln –
Die „Goldene Regel der Ethik“ gilt auch in der Schule
Wenn wir in der Schule weniger Gewalt wollen, müssen wir weniger
Gewalt ausüben. Lehrerinnen und Lehrer sind dazu Vorbilder; sie können
Kinder den achtsamen Umgang mit dem Nächsten unmittelbar erfahren
lassen: durch die Art ihres Umgangs mit den Schülern. Durch ihr Beispiel
gebendes Verhalten unterstützen sie die Heranwachsenden, den Sinn
für sozial wertvolles Handeln zu entwickeln, die Gesinnung der Anteilnahme
und Hilfsbereitschaft. Lehrerinnen und Lehrer erweisen sich als Autorität
durch ihr moralisches Vorbild, ihre Beziehungsfähigkeit, Hilfsbereitschaft,
ihr sachliches Wissen, mit den sie ihr Fach überzeugend vertreten
und ihre unterrichtliche Kompetenz. Das gilt auch für die Suche nach
Wegen, in der Schule Gewalt zu verhüten, hilfreich und achtungsvoll
miteinander umzugehen. Die Goldene Regel der Ethik humanisiert auch das
Zusammenleben in der Schule: „Was du nicht willst, dass man dir
tu, das füg auch keinem andern zu.“
18. Schülerpolitische Vorschläge für mehr Humanität
im Unterricht und zur
Unterstützung der Zivilcourage von Jugendlichen – Politische
Einmischung
Das Problembewusstsein für Menschenrechte in der Schule wecken
Am Thema „Macht-Missbrauch von Lehrern“ könnte allen
bewusst werden, dass die Rechte des Kindes zu wenig beachtet werden. Dass
verletzendes Lehrerverhalten immer wieder totgeschwiegen wird, muss nicht
nur zum pädagogischen und menschlichen, sondern auch zum politischen
Problem werden.
Persönlichkeitsrechte müssen auch Schülerrechte sein
Persönlichkeitsverletzungen, die Schülern durch Lehrer zugefügt
werden, dürfen nicht tabuiert werden. Kinder, die unter dem Macht-Missbrauch
von Lehrern leiden, brauchen auch die Hilfe der Politiker. Das Grundrecht
„Die Würde des Menschen ist unantastbar“ muss auch für
Schüler gelten.
Die Rechte der Schüler stärken
Schüler muss ermöglicht werden, ihre Interessen auszudrücken
und im Rahmen der schulischen Aufgaben umzusetzen. Kinder und Jugendliche
sind fähig, demokratisch mitzusprechen bei der Lernstoff-Auswahl,
der Unterrichtsmethode und dem schulischen Zusammenleben. Sie brauchen
ein Mitbestimmungsrecht in allen sie betreffenden Fragen des Unterrichts
und des Schullebens. Dadurch wird ihr eigenverantwortliches Handeln gestärkt.
Seelische Züchtigung verbieten
Das ist zwar durch Gesetz festgelegt. Aber es müsste konkreter ins
Bewusstsein von Lehrern, Schülern, Eltern und Politikern eingehen.
Kinder bloß stellen, beleidigen, sie in ihrer Ehre verletzen, sie
auslachen, ihre Person entwerten: das sind nicht nur unpädagogische
Vergehen, sondern können strafbare Handlungen sein.
Schülern ermöglichen, seelischer Gewalt von Lehrern auszuweichen
Lehrer- und Schulwechsel, einen anderen Lehrer wählen, kann für
beide Seiten entlastend sein, wenn es sich um eine lernstörende und
nicht aufzulösende Unverträglichkeit zwischen Lehrer und Schüler
handelt.
Kindern das Recht auf Kritik an Lehrern einräumen
Kritik sollte nicht einseitig von Lehrern zu Schülern möglich
sein, sondern auch umgekehrt. Die Schüler sollten lernen, Kritik
in konstruktiver Weise vorzubringen, sie sollten einüben, welche
Möglichkeiten kritischer Teilhabe es im Schüler-Lehrer-Verhältnis
gibt. Kritik schließt immer auch Selbstkritik ein und unterstützt
die Schüler in der wichtigen demokratischen Tugend der Kritikfähigkeit.
Durch Schülerbeauftragte die Grundrechte der Schüler schützen
Bei bestimmten Gruppen abhängiger Bürger wachen Bundesbeauftragte
über die Einhaltung demokratischer Rechte: Wehrbeauftragte für
Soldaten, Frauenbeauftragte für Frauen, Ausländerbeauftragte
für ausländische Bürger, Bundesbeauftragte für Patienten.
„Kinderbeauftragte“, wo es sie – meist ehrenamtlich
– gibt, können sich nicht hinreichend um die schulischen Belange
kümmern, zumal von ihnen oft das Tabu befolgt wird, Lehrer nicht
zu kritisieren. Schülerinnen und Schüler sind in einer abhängigen
Stellung; sie bräuchten Ombudsmann oder Ombudsfrau, die ihre grundgesetzlichen
Rechte schützen. Eine Schülerbeauftragte könnte ein Gegengewicht
zu den Lobbys von Lehrern sein.
Schülern kostenfreien Rechtsschutz gewähren
Lehrer haben mehrfachen Rechtsschutz durch Berufsverband, Anstellungsbehörde
und privat. Schüler brauchen Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche
juristisch beraten und ihnen beistehen, wenn sie rechtswidrig behandelt
werden. Sie bedürfen des gleichen Rechtsschutzes, den ihre Lehrer
genießen.
Neutrale Instanzen für Schülerhilfe schaffen
Es müssen mehr Einrichtungen geschaffen werden wie: Kontakt-Telefon,
unabhängige Schülerberatungs-Stellen, psychosoziale Betreuung.
Wenn Kinder durch die Schule in Not gebracht werden, sollten sie sich
an unparteiischen Stellen beraten lassen können.
Demokratisches Handeln praktisch erfahren lassen
Die Schüler müssen an dem Ort Demokratie erfahren, an dem sie
die meiste Zeit verbringen: in der Schule. Lehrer sollten sie anleiten,
demokratisch mitzuwirken: Die Schüler müssen ihre Rechte kennen,
lernen wie man eine Klassensprecherwahl vorbereitet und durchführt
und wie sie die Aufgaben der Schülermitverwaltung erfüllen können,
wie sie mehr Demokratie für mehr Humanität im Schulalltag verwirklichen
können.
Für das Unterrichten und das Umgehen mit Kindern: lebenslanges
Lernen von Lehrern
Lehrer-Sein ist ein helfender Beruf. Für den konflikt-bearbeitenden
und entwicklungsfördernden Umgang mit Kindern und Jugendlichen sind
Lehrer zu wenig ausgebildet. Deshalb bedürfen sie einer intensiven
Weiterbildung über die gesamte Berufszeit hinweg – wie dies
bei anderen helfenden Berufen üblich ist. Unterrichtliche Kompetenz
ist eine wichtige Voraussetzung für den achtsamen Umgang mit Kindern
und Jugendlichen. Lehrerinnen und Lehrer so aus- und fortzubilden, dass
sie Kinder gut unterrichten können, entspräche der Würde
des Schülers.
19. Menschenrechte – Kinderrechte – Gewaltfreie Erziehung
ist Gesetz –
Schüler sollten ihre Rechte kennen lernen
In der Erklärung der Vereinten Nationen steht: „Kein Kind darf
willkürlichen oder rechtswidrigen Beeinträchtigungen seiner
Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Die Disziplin in der Schule muss
in einer Weise gewahrt werden, die der Menschenwürde des Kindes entspricht.
Es hat das Recht, seine Meinung in allen es berührenden Angelegenheiten
frei zu äußern. Die Erwachsenen berücksichtigen die Meinung
des Kindes…” Im Grundgesetz heißt es in Artikel 1: „Die
Würde des Menschen ist unantastbar.” Seit dem Jahr 2000 ist
in der Bundesrepublik Deutschland gewaltfreie Erziehung Kinderrecht. Es
verbietet „körperliche Bestrafung, seelische Verletzung und
andere entwürdigende Maßnahmen”.
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